Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 8 Erlaubnis, Bewilligung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/8#abs-1 (1) Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung, soweit nicht durch dieses Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes erlassener Vorschriften etwas anderes bestimmt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/8#abs-2 (2) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen Gewässerbenutzungen, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit dienen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. Die zuständige Behörde ist unverzüglich über die Benutzung zu unterrichten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/8#abs-3 (3) Keiner Erlaubnis oder Bewilligung bedürfen ferner bei Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit
wenn durch diese Benutzungen andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist. Die Gewässerbenutzung ist der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn der Übung oder der Erprobung anzuzeigen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/8#abs-4 (4) Ist bei der Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung nichts anderes bestimmt worden, geht die Erlaubnis oder die Bewilligung mit der Wasserbenutzungsanlage oder, wenn sie für ein Grundstück erteilt worden ist, mit diesem auf den Rechtsnachfolger über.
Wird zitiert von 231 Entscheidungen zu § 8 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Düsseldorf, 04.07.2002 – 6 K 6553/99Zitiert von 1
- OLG Köln, 13.05.1982 – 7 U 141/81
- VG Arnsberg, 19.07.2011 – 12 K 129/09Zitiert von 3
- VGH Bayern, 15.04.2025 – 8 BV 22.183Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 – 5 S 1793/05Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 08.06.2004 – 6 K 838/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 21.08.2026 – 9 CS 26.791Erfolglose Beschwerde eines Fernwasserzweckverbands gegen eine Abgrabungsgenehmigung für Sandabbau Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Gelsenkirchen, 09.06.2026 – 8 L 2192/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 29.04.2026 – 20 A 1539/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.12.2018 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I 2254)
BGBl. 2018 I S. 2254
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.